ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Gegenstand des Vertrages I 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Michael Deusner (im Folgenden als SCIVIS media bezeichnet) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden als Kunde bezeichnet). I 1.2 Nur nach Erhalt einer gesonderten schriftlichen Zustimmung kann SCIVIS media Bedingungen akzeptieren, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen. I 1.3 Alle zwischen SCIVIS media und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und begleitende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche schriftliche Ausnahmen sind nicht enthalten. I 1.4 SCIVIS media behält sich das Recht vor, diese Bedingungen innerhalb der Kündigungsfrist eines Monats zu ändern oder zu ergänzen und Dienstleistungen für sie bereitzustellen. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats Einspruch erhebt, werden die geänderten Bedingungen als Grundlage für zukünftige Geschäftsverträge wirksam. I 1.5 Die detaillierte Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen stammt aus den Ausschreibungsunterlagen, Instruktionen, Verträgen, Anhängen und Leistungsbeschreibungen von SCIVIS media. I 1.6 Nach diesen Geschäftsbedingungen sind die entsprechenden Leistungen in einem gesonderten Vertrag festgelegt. I 1.7 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden, auch wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen I 2.1 Grundlage der Zusammenarbeit und Bestandteil des Vertrages sind neben dem Projektvertrag die Angebote, die SCIVIS media den Kunden zur Verfügung stellt. Das Angebot wird auf Basis von Briefings und Besprechungen mit Kunden erstellt. Wenn das Briefing mündlich oder telefonisch erfolgt, wird eine Gesprächsbericht erstellt, die dem Kunden übergeben wird. I 2.2 Die Angebote von SCIVIS media können jederzeit geändert werden und sind unverbindlich. Erst wenn beide Parteien den Vertrag unterschreiben, gilt die Bestellung als angenommen. I 2.3 Der Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung wirksam, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Die im Vertrag festgelegte Vertragslaufzeit ist bindend. Ist die Vertragslaufzeit nicht weiter definiert, kann sie von beiden Parteien nach Ablauf von drei Monaten gekündigt werden. Das Recht, den Vertrag aus berechtigten Gründen zu kündigen (fristlose Kündigung), bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. I 2.4 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Kunde hat zusätzliche Kosten zu tragen. Vertragsänderungen können zu Änderungen der Vertragsbedingungen führen. I 2.5 Bei Abbruch oder einseitiger Änderung eines laufenden Projekts seitens des Kunden, werden die dadurch entstandenen Kosten sowie die bisher entstandenen Kosten SCIVIS media gegenüber ersetzt. Des Weiteren stellt der Kunde, in diesem Fall SCIVIS media gegenüber, Verbindlichkeiten Dritter frei I 2.6 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Beginn des Projektes, berechnet SCIVIS media dem Kunden eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der ursprünglich vertraglich geregelten bzw. prognostizierten Gesamtsumme, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden von SCIVIS media geringer ist. I 2.7 Ereignisse höherer Gewalt gibt SCIVIS media das Recht, das vom Kunden anvertraute Projekt aufgrund der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Startzeit zu verschieben. Dies führt nicht dazu, dass der Kunde von SCIVIS media eine Entschädigung verlangt. Dies gilt auch dann, wenn das wichtige Datum des Kunden nicht eingehalten werden kann.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden I 3.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Dokumente für SCIVIS media kostenlos zur Verfügung, die persönliche und kundenspezifische Elemente für die Projektumsetzung enthalten. Zur Verpflichtung zur Zusammenarbeit gehört auch die rechtzeitige Vorbereitung und Lieferung von Unterlagen. Verzögerungen bei der Bereitstellung können zu Terminänderungen führen. Wenn der Kunde SCIVIS media mit der Erstellung relevanter Dokumente beauftragt, trägt der Kunde die Kosten. I 3.2 Die bereitgestellten Dokumente werden streng vertraulich behandelt und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Sie werden nach Projektende an den Kunden zurückgesandt.
4. Leistungen und Lieferungen I 4.1 Zusätzliche Kosten wie Telefonkosten, Versandkosten, Reisekosten etc. werden separat und nach Aufwand mit entsprechenden Nachweisen in Rechnung gestellt und sind nicht im Grundhonorar enthalten. I 4.2 Der Kunde ist zur fristgerechten entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Wenn Teillieferungen keine unverhältnismäßigen Aufwände für den Kunden bedeutet und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind sie zulässig. I 4.3 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die von SCIVIS media angegebenen Termine und Fristen nicht bindend. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, verzögern sich diese dementsprechend. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben. I 4.4 SCIVIS media gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser AGB ausgeschlossen. I 4.5 Von SCIVIS media hinzugezogene freie Mitarbeiter sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von SCIVIS media. Der Kunde verpflichtet sich diese im Laufe der auf den Abschluss des Projektes folgenden 12 Monate, ohne Mitwirkung von SCIVIS media, weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. I 4.6 Die von SCIVIS media im Rahmen der Projekterarbeitung erstellten Arbeitsdokumente, elektronischen Daten und Aufzeichnungen verbleiben bei SCIVIS media. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. SCIVIS media liefert mit der Zahlung der Gesamtsumme die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen und elektronischen Daten inkl. Produktionsdateien.
5. Abnahme I 5.1 Liegt innerhalb von 4 Wochen kein schriftlicher Widerspruch gegen die erbrachte Leistung vor, so gilt dies als stillschweigend erfolgt. I 5.2 Bei Nichtgefallen bzw. aus Gründen des Geschmacks, kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
6. Zahlungsbedingungen I 6.1 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreiten der Zahlungstermine steht SCIVIS media ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. I 6.2 Erstreckt sich die Erarbeitung des Projektes über einen längeren Zeitraum, so kann SCIVIS media dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von SCIVIS media verfügbar sein. I 6.3 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben sind vom Kunden zu tragen. I 6.4 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte I 7.1 Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von SCIVIS media. Dies gilt auch für Dienste, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden. I 7.2 Die im Rahmen des Projektes erarbeiteten und bereitgestellten Leistungen sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten und gefertigten Arbeiten im Rahmen des Auftrags verbleiben, auch nach erfolgter Zahlung durch den Kunden, uneingeschränkt bei SCIVIS media. Die Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von SCIVIS media weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Die Verwendung und Vervielfältigung solcher Arbeiten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von SCIVIS media nicht gestattet. Alle Informationen über die Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen. Dies gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. I 7.3 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Gesamtsumme für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von SCIVIS media im Rahmen des Auftrages bereitgestellten und gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. I 7.4 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen etc.), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert bzw. bereitgestellt wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird SCIVIS media deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen. I 7.5 SCIVIS media ist berechtigt, die entwickelten Arbeiten für die Eigenwerbung zu publizieren und sie in die Referenzliste aufzunehmen. Im Gegenzug verlinkt SCIVIS media auf die Kundenwebseite. Diese werbliche Verwendung kann, durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen SCIVIS mediaund dem Kunden, ausgeschlossen werden. I 7.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, lizenzpflichtig und bedarf der Einwilligung von SCIVIS media.
8. Gewährleistung und Haftung I 8.1 SCIVIS media haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SCIVIS media nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern SCIVIS media wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen SCIVIS media nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit SCIVIS media eine Garantie übernommen hat, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich SCIVIS media zur Vertragserfüllung bedient. I 8.2 SCIVIS media haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. SCIVIS media haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten, der im Rahmen des Projektes, vom Kunden gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. I 8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SCIVIS media entwickelten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. SCIVIS media ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei ihrer Tätigkeit bekannt sind. Der Kunde stellt SCIVIS media auch von Ansprüchen Dritter frei, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt wurde, obwohl dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen geäußert wurden. I 8.4 SCIVIS media stellt die Objekte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Projekte sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne dass SCIVIS media eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird SCIVIS media diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen. I 8.5 Mängelansprüche und -rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Schlussbestimmungen I 9.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 9.2 Für alle Geschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen und Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – der Geschäftssitz von SCIVIS media. 9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere zulässige Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.